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doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen
"20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG)." heißt es seit 2009.
Das bedeutet für Sie einen bequemen Bonus, den Sie auch jetzt jetzt noch nutzen können!
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